Ankündigungen und Änderungen betreffend Pflege in der Schweiz sind auf Bundesebene zu Beginn des Jahres jeweils von besonderem Interesse. Zwei Bereiche, die Gesetzesänderungen per 1. Januar 2018 und die durch den Bundesrat angekündigten, geplanten Massnahmen zur Imageförderung der Pflegeberufe, werden das neue Jahr prägen. Die private Care AG ist von der Gesetzesänderung nur am Rande tangiert, begrüsst vor allem die Bemühungen um Wiedereinsteiger und unterstützt das Engagement gegen den Fachkräftemangel heute schon tatkräftig.
Änderungen 2018 in der Schweizer Sozialversicherung
Grosse Änderungen in der Schweizer Gesetzgebung für die Sozialversicherungen haben sich per 2018 nicht ergeben. Nur eine Änderung betrifft Pflegedienstleistungen und zwar wird in der Invalidenversicherung IV der Intensivpflegezuschlag für Familien, die zu Hause ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind pflegen, erhöht.
Der Beobachter kennt die konkreten Zahlen und schreibt dazu in seiner Ausgabe vom 22. Dezember 2017, dass Eltern, die sich zu Hause um ihr schwerbehindertes Kind kümmern, zusätzlich zur Hilflosenentschädigung, falls Pflege und Betreuung des Kindes besonders zeitintensiv sind, einen monatlichen Intensivpflegezuschlag erhalten. Bei einem Mehraufwand von vier Stunden pro Tag steigt der Zuschlag von 470 auf 940 Franken, bei sechs Stunden von 940 auf 1645 Franken und bei acht Stunden von 1410 auf 2350 Franken. Ebenfalls neu ist: Dieser Zuschlag wird bei der Berechnung eines allfälligen Assistenzbeitrags nicht mehr angerechnet.
Wer diese Leistung beanspruchen will, muss mindestens zwei Stunden pro Woche während dreier Monate auf die Unterstützung angewiesen sein.
Massnahmen gegen den Fachkräftemangel
Der Bundesrat veröffentlichte in einer Medienmitteilung im Dezember 2016, dass er Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege ergreifen werde. Um mehr Fachkräfte für die Langzeitpflege zu gewinnen und das Pflegepersonal länger im Beruf zu halten, entschied der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2016, das Image der Langzeitpflege ab 2018 zu fördern sowie Kurse für den Wiedereinstieg und konkrete Verbesserungen der Arbeitsumgebung finanziell zu unterstützen. Die Massnahmen sind Teil der Fachkräfteinitiative.
Imageförderung für Langzeitpflege
Unter der Federführung des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sollen der Bund und die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) im Jahr 2018 eine Kampagne lancieren, um das Image der Ausbildungen und der Karriere in der Langzeitpflege zu verbessern. Diese soll angehende Pflegefachkräfte für eine Ausbildung in der Langzeitpflege motivieren, über Karrieremöglichkeiten informieren und Vorurteile abbauen.
Förderprogramme für Wiedereinsteigende durch den Bund
Zudem hat der Bundesrat das SBFI beauftragt, kantonale Förderprogramme für Wiedereinsteigende in die Langzeitpflege finanziell zu unterstützen. Mit der Übernahme der Kosten für Wiedereinstiegskurse sollen Bund und Kantone von 2018 bis 2022 gemeinsam 2000 diplomierte Pflegefachkräfte dafür gewinnen, in die Langzeitpflege zurückzukehren. Wiedereinstiegskurse werden von einzelnen Kantonen bereits heute erfolgreich angeboten.
Attraktive Bedingungen für SRK-Wiedereinsteiger
Die private Care AG unterstützt bereits heute die Bemühungen für Wiedereinsteiger, welche einen qualifizierten Beruf als Fachangestellte Gesundheit EFZ anstreben. Angestellte, welche die Ausbildung zur Anerkennung SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz) absolviert haben, erhalten bei private Care AG einen attraktiven Lohn und müssen sich nicht mit empfohlenen Lohnniveau einer Pflegeperson in Erstausbildung begnügen.
private Care AG / Baden
Quellenangabe:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege
Beobachter / Ausgabe vom 22. Dezember 2017
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