Die Ansteckungszahlen in der Schweiz stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese gelten ab 18. Januar 2021.
Die neuen Massnahmen beinhalten die Schliessung der Geschäfte und eine Homeoffice-Pflicht. Sie gelten ab 18. Januar bis 28. Februar. Restaurants, Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe bleiben bis 28. Februar 2021 geschlossen.
Die Übersicht der verlängerten und verschärften Massnahmen gegen das Coronavirus, gültig bis Ende Februar 2021 finden Sie hier:
Die Begründung und Wortlaut der neuen, vom Bundesrat verhängten Massnahmen finden Sie in der Medienmitteilung vom 13. Januar 2021:
Immer über die Entwicklungen in der privaten Pflege informiert sein.